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Praktische Prüfung in den Wahlpflichtfächern Technik und AES

Technik

Die praktische Prüfung im Wahlpflichtfach Technik besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch. Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden.

Das Prüfungsgespräch wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Es dauert je Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil; die Schülerinnen und Schüler werden im Prüfungsgespräch einzeln oder zu zweit geprüft.

Die Durchführung des praktischen Teils und die Bewertung der Werkstücke obliegen der Fachlehrkraft. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler erstellt gemäß der Aufgabenstellung ein eigenes Werkstück. Die Prüfung findet im Fachraum (Technikraum mit Computerausstattung bzw. Technikraum und PC-Raum) statt. Die Schülerinnen und Schüler dürfen alle für sie zugelassenen Werkzeuge und Maschinen verwenden. Den Schülerinnen und Schülern können Hilfsmittel, wie z.B. eine Übersicht der relevanten Schaltzeichen und Anschlussschemata zur Verfügung gestellt werden. Diese dürfen keine fertigen Lösungen beinhalten.
Die Aufgabenstellung muss eine Transferleistung der Schülerinnen und Schüler erfordern.

Weitere Hilfen zu Teillösungen der gestellten Aufgaben werden protokolliert und in der Bewertung entsprechend berücksichtigt. 

Der praktische Teil ist in drei Phasen gegliedert:

Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10. Der Kontext der Aufgabenstellung kommt aus einem der Teilbereiche „Mensch und Technik“ (Produktionstechnik, Versorgung und Entsorgung, Bautechnik, Mobilität). 

Bei der Lösung der Aufgabenstellung müssen die Schülerinnen und Schüler während der Herstellung eines Funktionsmodells Kompetenzen aus dem Bereich „Werkstoffe und Produkte“ (u. a. Messen, Anreißen, Trennen, Fügen) nachweisen.

Außerdem ist in der Aufgabenstellung aus dem Bereich „Systeme und Prozesse“ eine elektronische bzw. computergestützte Steuerung oder Regelung des Funktionsmodells umzusetzen. Die Entscheidung, ob eine elektronische oder computergestützte Lösung umgesetzt wird, trifft die Fachlehrkraft.

Dabei sind mindestens ein Sensor und zwei Aktoren oder zwei Sensoren und ein Aktor zu integrieren. Die geforderten Sensoren bzw. Aktoren dürfen nicht in das verwendete M-S-R System (z.B. Calliope oder Micro:Bit) integriert sein. Integrierte Sensoren/Aktoren dürfen jedoch zusätzlich abgefragt bzw. angesteuert werden. Es muss mindestens ein externer Sensor analog sein. Bei Lösungen, die rein elektronisch umgesetzt werden, muss eine Transistorschaltung die Grundlage bilden. 

Direkt im Anschluss an die Prüfung setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin / dem Schüler auf Wunsch mit. Über die praktische Prüfung wird eine Niederschrift gefertigt.

 

Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES)

Die praktische Prüfung im Wahlpflichtfach Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch. Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden.

Das Prüfungsgespräch wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Es dauert je Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil; die Schülerinnen und Schüler werden im Prüfungsgespräch einzeln oder zu zweit geprüft.

Die Durchführung des praktischen Teils und die Bewertung der Ergebnisse obliegen der Fachlehrkraft. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler muss gemäß der Aufgabenstellung eine eigenständige Leistung erbringen.

Für die Durchführung des praktischen Teils werden die der Aufgabe entsprechenden Fachräume (Lernküche, Textilwerkstatt) sowie Endgeräte mit Internetzugang für Recherchen zur Verfügung stehen. Die Schülerinnen und Schüler dürfen alle in den Fachräumen vorhandenen Arbeitsgeräte verwenden. Die Fachlehrkraft stellt den Schülerinnen und Schülern das erforderliche Material entsprechend der Aufgabenstellung zur Verfügung.  Die von den Schülerinnen und Schülern während des praktischen Teils erstellten Dokumente verbleiben in der Schule.

Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10. Dabei sind mindestens zwei inhaltsbezogenen Kompetenzfelder (Klasse 7 bis 9: Ernährung, Gesundheit, Konsum, Lebensbewältigung und Lebensgestaltung; Klasse 10: Ernährung und Gesundheit, Lebensgestaltung und Konsum) des Bildungsplans miteinander zu verknüpfen.

Direkt im Anschluss an das Prüfungsgespräch setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin / dem Schüler auf Wunsch mit. Über die praktische Prüfung wird eine Niederschrift gefertigt.