Kommunikationsprüfung
In der Pflichtfremdsprache Englisch und in der Wahlpfichtfremdsprache Französisch wird jeweils eine mündliche Prüfung durchgeführt, die sogenannte Kommunikationsprüfung.
Die Kommunikationsprüfung umfasst verpflichtend folgende Prüfungsteile:
- Monologisches Sprechen;
- Dialogisches Sprechen;
- Sprachmittlung.
In der Kommunikationsprüfung sollen kommunikative Kompetenzen situations-, anwendungs- und partnerbezogen nachgewiesen werden. Persönliche Begegnungen sollen sprachlich gestaltet, auf Sprache soll reagiert werden. Weiterhin sollen Inhalte weitergegeben, Ergebnisse präsentiert und Sachverhalte bzw. Standpunkte diskutiert sowie sprachlich vermittelt werden.
Zwischen den einzelnen Prüfungsteilen darf keine Pause gemacht werden.
Die Prüfungszeit beträgt für jeden Prüfling etwa 15 Minuten (Pflichtfremdsprache), wobei die drei Prüfungsteile in etwa den gleichen zeitlichen Umfang haben.
In der Wahlpflichtfremdsprache dauert die Kommunikationsprüfung etwa 10 Minuten je Schüler/-in, wobei die drei Prüfungsteile in etwa den gleichen zeitlichen Umfang haben.
Die Kommunikationsprüfung wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Die Schülerinnen und Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft.
Direkt im Anschluss an die Prüfung setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin/dem Schüler auf Wunsch mit. Über die Kommunikationsprüfung wird eine Niederschrift gefertigt.