Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS)
Ab dem Schuljahr 2025/2026 ist in den Klassenstufen 8 und 9 in einem Unterrichtsfach eine GFS freiwillig. Sie besteht i.d.R. aus einer schriftlichen Ausarbeitung (Handout) sowie einer Präsentation und ggfs. einem praktischen Teil (z.B. im Fach Sport).
Die individuellen Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind wesentliche Grundlage für die Bewertung der GFS, also nicht das im häuslichen Bereich erstellte Produkt. D.h. wurde eine Leistung ganz oder teilweise außerhalb des Unterrichts erbracht, schließt sich hieran eine Präsentation durch die Schülerin/den Schüler und ein Reflexionsgespräch mit der Lehrkraft an.
Das Thema der GFS wird mit der Fachlehrerin/dem Fachlehrer abgestimmt. Die Vereinbarungen zu Thema und Zeitpunkt sind verbindlich. Die Leistung wird wie eine Klassenarbeit gewichtet.
Weitere Informationen zur GFS
Die Lehrkraft berät die Schülerinnen und Schüler bis zur Präsentation. Die Beratungstermine müssen die SchülerInnen selbst vereinbaren:
vor den Herbstferien: | Abgabe der GFS-Anmeldung (Formblatt) | ||
4 Wochen vor der Präsentation: | Abgabe der Gliederung / MindMap | ||
1 Woche vor der Präsentation: | Abgabe des Handouts (z.B Arbeits- oder Übungsblatt für die Mitschüler/-innen) |
Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich selbst für ein Thema, das sie gut bearbeiten können und das ihr Interesse weckt. Es kann sowohl als Ergänzung als auch zur Vertiefung der Themen des laufenden Schuljahres gewählt oder gar ein anderes fachbezogenes Thema sein.
In den Klassenstufen 8 und 9 müssen unterschiedliche Themen gewählt werden. Außerdem sollte die GFS in verschiedenen Fächern erarbeitet werden.
Im Rahmen des Unterrichts stellt die Schülerin / der Schüler die GFS-Präsentation vor. Dabei können unterstützend verschiedene Medien zum Einsatz kommen; z.B. PowerPoint, Plakat, Folien, sonstiges Anschauungsmaterial. Der mündliche Vortrag sollte 15 bis maximal 45 Minuten umfassen (je nach Medieneinsatz und Unterrichtsfach); Moderationskarten mit Stichwörten als Gedankenstütze sind erlaubt. Im Anschluss an die Präsentation folgt das Kolloquium. Zusätzlich zur Lehrkraft können auch die Mitschülerinnen und Mitschüler noch Fragen stellen.